Windenergie Matthias Sorg
01.10.2026

Windenergieanlage Grunholz: Pro Natura fordert ergänzende Abklärungen zu Vögeln und Fledermäusen

Pro Natura Bern hat Einsprache gegen die geplante Windenergieanlage Grunholz in Eriswil eingereicht. Der Standort weist aus Sicht des Naturschutzes grundsätzlich günstige Voraussetzungen für die Windenergienutzung auf. Für eine abschliessende Beurteilung fehlen jedoch ausreichende und aktuelle Abklärungen zu den Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse. Pro Natura Bern fordert deshalb, diese Lücken vor einem Bewilligungsentscheid zu schliessen.

Pro Natura Bern unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz sind eng miteinander verbunden und müssen gemeinsam angegangen werden. Der Standort Grunholz bringt verschiedene Vorteile mit sich: Das Areal wird bereits als militärischer Übungsplatz genutzt, ist über bestehende Strassen erschlossen und liegt ausserhalb des Waldes. Zudem sieht das Projekt umfangreiche Aufwertungs- und Ersatzmassnahmen vor. Pro Natura Bern beurteilt die Ausgangslage für ein mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben vereinbares Windenergieprojekt deshalb grundsätzlich als günstig. Entscheidend ist jedoch, dass die Auswirkungen einer bis zu 225 Meter hohen Windenergieanlage auf die vorkommenden Arten vorgängig ausreichend abgeklärt werden.

Zu alte und teilweise unvollständige Grundlagen

Ein Teil der im Umweltverträglichkeitsbericht verwendeten Erhebungen zu Fledermäusen und Vögeln liegen bereits rund zehn Jahre zurück. Nach Auffassung von Pro Natura Bern reicht die vorliegende Datengrundlage deshalb nicht aus, um die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse in allen relevanten Punkten fachlich fundiert beurteilen zu können. Vor dem Hintergrund, dass lediglich 4 von 30 in der Schweiz vorkommenden Fledermausarten als nicht gefährdet gelten, braucht es daher Nachbesserungen.

Denn insbesondere bei den Fledermäusen bestehen Erfassungslücken. Deren Flugaktivität wurde bisher nur in Bodennähe gemessen. Messungen auf Nabenhöhe und auf Höhe der Rotorunterkante fehlen, wie sie in der Checkliste UVP für Windenergieanlagen der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz vorgesehen sind. Auch die Zugvogelaktivität wurde bisher nicht ausreichend untersucht, da keine projektspezifischen Erhebungen vorliegen. Weiter sieht Pro Natura Bern Anpassungsbedarf beim vorgesehenen Schlagopfermonitoring, welches in der aktuellen Planung Wiedersprüche aufweist.

Pro Natura Bern beantragt deshalb, die fehlenden Erhebungen nachzuholen und die vorgesehenen Schutz- und Monitoringmassnahmen entsprechend anzupassen. Ziel der Einsprache ist es, die offenen naturschutzfachlichen Fragen vor einem Bewilligungsentscheid zu klären.