Keine Fläche zu klein entsiegelt zu sein
Grundsätzlich sollten Neuversiegelungen vermieden werden. Dies ist immer die einfachste, kostengünstigste und ökologisch wirkungsvollste Lösung für Mensch und Natur. Versiegelte Flächen speichern im Sommer Wärme und werden so in Siedlungsgebieten zu unerwünschten Hitzeinseln. Ein entsiegelter Boden hingegen nimmt Wasser auf, kühlt durch Verdunstung die Umgebung und verbessert so das Mikroklima Jede noch so kleine Entsiegelung schafft neuen, wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
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Baubewilligungen
- Bewilligungsfrei sind allgemein Umgebungsgestaltungen mit natürlichen Grünflächen, Pflanzen, Bäumen, ungedeckten Sitzplätzen und Wegen. Das Aufbrechen eines Belags, das Entsiegeln und die Ausführung mit z.B. Mergel, Kies, Rasengittersteinen erfordert keine Bewilligung.
- Bewilligungspflichtig sind hingegen das Aufheben, das Reduzieren, die Neuerstellung und das Verlegen von Parkplätzen, egal ob sie befestigt oder entsiegelt sind. Ebenfalls eine Bewilligung erfordert die Neuerstellung, die Aufhebung und die Veränderung des Anschlusses an die öffentliche Strasse. Ebenso grössere Terrainveränderungen. Eine Baubewilligungspflicht kann bei Baudenkmälern entstehen.
- Nachfrage: Für eine Nutzungsänderung, wie das Aufheben von Parkplätzen, ist bei der Baudirektion Burgdorf ein Baugesuch einzureichen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Nachfrage beim Bauinspektorat Lyssachstrasse 92, Postfach 3401 Burgdorf - T: 034 429 42 11
Entsorgung des entsiegelten Materials
- Wenn die Bauarbeiten an eine Bauunternehmung oder Gartenbaufirma übertragen werden, erfolgt die professionelle Entsorgung über die ausführende Firma.
- Wenn die Bauarbeiten in Eigenleistung von der Grundeigentümerschaft erbracht werden, bestehen folgende Möglichkeiten zur Entsorgung:
- Asphalt kann beim Ökihof Ziegelgut, Burgdorf kostenpflichtig abgegeben werden. Tarif aktuell (2026) CHF 0.35 pro kg. Bei Asphalt muss der PAK- Gehalt bestimmt werden. PAK, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, enthalten toxische Schadstoffe. Diese wurden früher oftmals in teerhaltigen Asphalt eingebaut. Asphalt mit erhöhtem PAK-Gehalt erfordert eine separate Entsorgung.
- Kleinmengen Bauschutt (z.B. Gartenplatten, Beton) bis 100 kg können bei der Baudirektion Hauptsammelstelle, (Lyssachstrasse 92, Burgdorf) abgegeben werden. Tarif aktuell (2026) bis 20 kg gratis, Tarif ab 20 kg CHF 0.50 pro kg.
Links
- Die Stadt Stadt Burgdorf bietet mit der Stiftung Natur und Wirtschaft Beratungen zur Förderung der Biodiversität in Privatgärten an.
- Informationen zur Schwammstadt Burgdorf
- Die Asphaltknackerinnen haben viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gemeinden.
- Naturama Aargau Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entsiegelung
- Naturama Aargau Asphalt knacken für eine blühende Zukunft – ein Kursangebot.
- Pro Natura bietet über die Aktion BONJOUR NATUR kostenlose Beratungen z.B. zur Gestaltung der frisch entsiegelten Fläche an