26.04.2019

Pro Natura Bern und Landschaftsschutz sagen Nein zu einer Hängebrücke in Oberhofen

Die Umweltverbände Pro Natura Bern und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) erheben Einsprache gegen das (nicht profilierte) Baugesuch für eine Hängebrücke in Oberhofen. Das Baugesuch sieht den Bau einer 192 m langen Hängebrücke über die Schlucht des Riderbachs und die nötigen Zugangswege zur neuen Brücke vor. Die Brücke ist nicht mit dem Natur-­ und Landschaftsschutz zu vereinbaren.

Die Hängebrücke soll ohne Bedürfnis und Verbindungsfunktion gebaut werden. Für Wanderer besteht bereits eine Wegverbindung, die durch Erleben der Schlucht attraktiv ist. Einblicke von oben sind andererseits bereits von diversen Hänge-­‐ und sonstigen Brücken in der Region möglich. Anlass des Gesuchs ist ein «Geschenk» (das die Gemeinde mit dem Unterhalt aber noch teuer zu stehen kommen wird). Es besteht daher kein öffentliches Interesse am Bauvorhaben. Auf der anderen Seite stehen dem Vorhaben gewichtige öffentliche Interessen des Natur-­‐ und Landschaftsschutzes, Waldschutzes und der Raumplanung entgegen, die eine Bewilligung und Gewährung von Ausnahmebewilligungen im Rahmen einer Interessenabwägung ausschliessen. Die Brücke mit ihren schluchtseitigen Abspannseilen stellt ein erhebliches Hindernis in der Längsrichtung der Schlucht dar. Sie bildet damit ein Gefahrenobjekt für Vögel, die bei Nebel und in der Nacht damit kollidieren können. Die Verbände fordern ein Gutachten der Orts-­‐ und Landschaftsbildkommission des Kantons (OLK).